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Orthopädische Einlage Maßanfertigung für Sicherheitsschuhe DGUV 112-191

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Produktinformationen "Orthopädische Einlage Maßanfertigung für Sicherheitsschuhe DGUV 112-191"

Orthopädische Einlage Maßanfertigung für Sicherheitsschuhe DGUV 112-191

 

Secosol® maßgefertigte Einlagen kommen bei einer starken Fußfehlstellung, die mit Hilfe eines Abdrucks mit der Secobox ermittelt wurde, zum Einsatz. Die Einlagen werden anschließend per CAD konfiguriert und von CNC-Fräsen millimetergenau produziert. So garantieren wir eine absolute Maßhaltigkeit und hohe Qualität unserer Produkte. Individuelle Einlagen können bei uns stets nachgefertigt werden.So erhalten die Füße exakt die Unterstützung und Korrektur, die sie benötigen. Individuell auf den Fuß angepasst, ermöglichen Secosol® maßgefertigte Einlagen schmerzfreies Gehen und Stehen. So können zukünftigen körperlichen Problemen vorgebeugt werden.

Sicherheitsschuhe sowie darin getragene Einlagen gehören zur persönlichen Schutzausrüstung am Arbeitsplatz und unterliegen daher besonders hohen Anforderungen. In Sicherheitsschuhen dürfen ausschließlich nach DGUV 112-191 zertifizierte Einlagen wie Secosol® maßgefertigte Einlagen getragen werden. Nur so ist der Fuß im Schuh bestmöglich geschützt und die Haftung bei einem möglichen Arbeitsunfall nicht eingeschränkt.

 

Unser Secosol® Einlagensystem ist für über 3000 Sicherheits- und Berufsschuhe von über 50 Herstellern zertifiziert.

Artikel auf jobversand.de

 

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Wir fertigen die Secosol®-Einlagen individuell nach ihrem  Abdruck mit der Secobox an.

- Wir senden Ihnen die Secobox zu

- Sie füllen den kurzen Fagebogen aus

- Sie fertigen ihre Abdrücke und senden die Secobox an folgende Adresse:

Matthias Hartmann
Orthopädie + Sport GmbH
Schelde-Lahn-Straße 20
35713 Hirzenhain-Bahnhof

- Sie erhalten ihre fertige maßgefertigte Einlegesohle

- Schauen Sie sich hierzu bitte auch unser Produktvideo an.

 

 

Prüfen Sie bitte vorab im Secosol Schuhfinder ob ihr Schuh für die Einlagen nach DGUV112-191  zugelassen ist

  Artikel auf jobversand.de

Bitte beachten Sie:
Die Regel 112-191 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Arbeitssicherheitsschuhen eingelegt werden dürfen.

Sie stellt sicher, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften der Sicherheitsschuhe erhalten bleiben und nicht beeinträchtigt werden. Somit entspricht der Sicherheitsschuh auch mit der Einlage allen Anforderungen der Norm EN ISO 20345.

Orthpädische Einlagen für Sicherheitsschuhe der Marke Secosol® sind konform der Vorgaben der EU-Richtlinien (DGUV 1-12-191) für alle Schuhmodelle, die unter dem folgenden Link aufgelistet sind. Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihr Sicherheitsschuh dort aufgeführt ist.

 Artikel auf jobversand.de

  Versicherungsschutz nur mit zertifizierten Einlagen für Sicherheitsschuhe

Einlagen für Sicherheitsschuhe gehören, wie der Schuh selbst, zur persönlichen Schutzausrüstung am Arbeitsplatz und unterliegen daher besonders hohen Anforderungen.

In Sicherheitsschuhen dürfen ausschließlich nach DGUV 112-191 zertifizierte orthopädische Einlagen wie Secosol® getragen werden. Nur so ist der Fuß im Schuh bestmöglich geschützt, und die Haftung bei einem möglichen Arbeitsunfall nicht eingeschränkt.

Wird der Fußschutz auf irgendeine Weise verändert, verliert er seine Zertifizierung und damit erlischt auch der gesetzliche Versicherungsschutz. Dies geschieht bereits, wenn Sie Gel-, Fell- oder private orthopädische Einlagen in Ihre Sicherheitsschuhe einlegen.

Bei einem Unfall, kann der Schuh seine Schutzfunktion nicht erfüllen, sodass die Versicherung bei einer Verletzung die Zahlung verweigert.

Vertrauen Sie auf Secosol®! Denn unser Einlagensystem ist gemäß DGUV 112-191 für über 2.000 Sicherheits- und Berufsschuhe zertifiziert und ÖNorm-konform.

Gleich nachschauen auch Ihr Lieblingsmodell ist sicher dabei!

Kostenerstattung durch den Arbeitgeber

Sicherheitsschuhe gehören zur persönlichen Schutzausrüstung. Aus dem Grund sind Arbeitgeber, gemäß Arbeitsschutzgesetz, für die Versorgung ihrer Mitarbeiter mit geeignetem Fußschutz verantwortlich. Bei Sicherheitsschuhen, die allgemeinen ergonomischen Anforderungen entsprechen und eine CE-Kennzeichnung tragen, erfolgt die Kostenerstattung daher durch den Arbeitgeber.

Muss ein Schuh orthopädisch verändert werden oder benötigt ein Arbeitnehmer Einlagen für Sicherheitsschuhe, die ärztlich verordnet sind, kann der Arbeitgeber weitere Kosten übernehmen, ist dazu aber nicht verpflichtet.


Kostenträger für orthopädische Einlagen in Sicherheitsschuhen

Erstattet der Arbeitgeber die Kosten Ihrer Einlagen für Sicherheitsschuhe nicht, besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Übernahme der Kosten bei der Bundesagentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Voraussetzung ist, dass die orthopädischen Einlegesohlen ausschließlich in Sicherheitsschuhen getragen werden und zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit am Arbeitsplatz erforderlich sind.

An welchen Träger der Antrag adressiert werden muss, ergibt sich aus Ihrer bisherigen Versicherungszeit. Für die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung gilt eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahren. Bei weniger als 15 Jahren ist die Bundesagentur für Arbeit der richtige Ansprechpartner.

Tragen Sie Ihre Einlagen jedoch aufgrund eines Arbeitsunfalls, ist Ihr Kostenträger die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten keinerlei Kosten für die orthopädische Schuhzurichtung von Sicherheitsschuhen, Maßanfertigungen von Sicherheitsschuhen oder auch orthopädischen Einlagen für Sicherheitsschuhe.

Wichtig ist:
Ein Antrag auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ muss immer vor dem Kauf bzw. der verbindlichen Bestellung gestellt werden. Ihr Kostenträger erstattet immer nur die eigentlichen Kosten der Einlage.


So beantragen Sie Einlagen für Ihre Sicherheitsschuhe:

Bei einer Versicherungszeit kleiner als 15 Jahren stellen Sie den Antrag bei der Agentur für Arbeit. Dafür benötigen Sie:

    eine Verordnung/Rezept Ihres Orthopädiefacharztes für „ein Paar baumustergeprüfte Secosol®-Einlagen nach Maß, nach DGUV 112-191, zuzüglich der Diagnose“

    ein formloses Antragsschreiben mit folgendem Text:
    „Hiermit beantrage ich ein Paar baumustergeprüfte Einlagen für Sicherheitsschuhe.“ Versehen Sie das Schreiben mit Datum und Unterschrift.

    eine „Notwendigkeitsbescheinigung zum Tragen von Fußschutz oder Sicherheitsschuhen“ von Ihrem Arbeitgeber.

    der personalisierte Antrag ist über die Agentur für Arbeit erhältlich

Diese Unterlagen reicht Ihr Orthopädieschuhmacher zusammen mit seinem Kostenvoranschlag bei der Agentur für Arbeit ein.


Bei einer Versicherungszeit größer als 15 Jahren stellen Sie den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Dafür benötigen Sie:

    einen Ärztlichen Befundbericht,
    eine Verordnung/Rezept Ihres Orthopädiefacharztes für „ein Paar baumustergeprüfte Secosol®-Einlagen nach Maß, nach DGUV 112-191, zuzüglich der Diagnose“
    den Antrag G0100 und G0133 der Deutschen Rentenversicherung,
    eine „Notwendigkeitsbescheinigung G134 zum Tragen von Fußschutz oder Sicherheitsschuhen“ von Ihrem Arbeitgeber.

Diese Unterlagen reicht Ihr Orthopädieschuhmacher zusammen mit seinem Kostenvoranschlag bei der Deutschen Rentenversicherung ein.


Bei einer Folgeversorgung innerhalb von drei Jahren benötigen Sie

    ein Rezept von Ihrem Hausarzt
    den Antrag G135



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